Oct 312011
 

Unternehmer können jetzt noch Gewinnfreibeträge, Prämien oder absetzbare Spenden gewinnmindernd geltend machen, um den zu versteuernden Gewinn für 2011 zu senken.

Unternehmer können jetzt noch Seit 2010 können sowohl Einnahmen-Ausgaben-Rechner als auch bilanzierende Unternehmer den Gewinnfreibetrag von 13% in Anspruch nehmen. Dabei steht jedenfalls ein investitionsunabhängiger Gewinnfreibetrag von bis zu € 3.900 (bei einem Gewinn bis zu € 30.000) zu. Darüber hinaus kann bei Aufwendungen für die Anschaffung von ungebrauchtem, körperlichem und abnutzbarem Anlagevermögen mit mindestens 4-jähriger Nutzungsdauer oder von bestimmten Wertpapieren, der investitionsabhängige Gewinnfreibetrag von 13%, begrenzt mit max. € 96.100, geltend gemacht werden. Unternehmer, die ihren Gewinn mittels Pauschalierung ermitteln, können nur den Grundfreibetrag in Anspruch nehmen.
Sollten Investitionen ins Anlagevermögen nicht in entsprechender Höhe im Jahr 2011 getätigt worden sein, kann dies durch den Kauf von bestimmten Wertpapieren vor dem Jahresende 2011 noch nachgeholt werden.

Steuern Sie als Einnahmen-Ausgaben-Rechner Ihren Gewinn

Einnahmen-Ausgaben-Rechner haben es auch selbst in der Hand, ihren zu versteuernden Gewinn zu beeinflussen, indem sie Betriebsausgaben noch vor dem 31. Dezember 2011 bezahlen oder offene Rechnungen erst im Jahr 2012 eintreiben. Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben, die kurz vor oder nach dem Jahreswechsel zufließen, sind jedoch dem Kalenderjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Vorauszahlungen von GSVG-Beiträgen müssen aber sorgfältig geschätzt werden, sonst werden sie vom Finanzamt nicht aus Betriebsausgabe anerkannt.

Prämien und Freibeträge

  • Bildungsfreibetrag: Höchstens 20% der Aufwendungen in externe und innerbetriebliche Aus- und Fortbildungsmaßnahmen. Dabei ist jedoch die pauschale Höchstgrenze für innerbetriebliche Aufwendungen von € 2.000 pro Veranstaltung und Kalendertag zu beachten.

  • Bildungsprämie: Nur für Aufwendungen in externe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen kann alternativ auch eine 6%ige Bildungsprämie beansprucht werden, die vom Finanzamt ausbezahlt wird und steuerfrei ist.

  • Forschungsprämie: Für eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird, kann eine Forschungsprämie in Höhe von 10% der getätigten Aufwendungen geltend gemacht werden. Wie bisher kann die Forschungsprämie auch für die in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung für Aufwendungen von max. € 100.000 pro Jahr bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beantragt werden. Der Antrag auf eine Forschungsprämie kann bereits vor Einreichen der Steuererklärung beim Finanzamt gestellt werden. Die Prämie wird direkt auf das Finanzamtskonto überwiesen.

Spenden aus dem Betriebsvermögen

Spenden für bestimmte Zwecke wie Wissenschaft, Forschung, Mildtätigkeit, Armutsbekämpfung oder Hilfe in Katastrophenfällen sind bis zu maximal 10% des Vorjahresgewinns steuerlich absetzbar, wenn sie an begünstigte Organisationen, die in einer Liste des Finanzministeriums geführt sind, gezahlt werden.
ewinnfreibeträge, Prämien oder absetzbare Spenden gewinnmindernd geltend machen, um den zu versteuernden Gewinn für 2011 zu senken.