Dec 022020
 

Beantragung ab 16. Dezember via FinanzOnline – Kosten von 1 Milliarde Euro erwartet

Das Finanzministerium verlängert das Hilfsinstrument des Umsatzersatzes bis Ende des Jahres, um jenen Betrieben, die auf staatliche Anordnung weiterhin geschlossen bleiben, die Umsätze zu ersetzen.

Dezember-Umsatzersatz

Für den Zeitraum der verlängerten Schließung im Dezember 2020 werden den betroffenen österreichischen Unternehmen 50 Prozent ihres Umsatzes ersetzt. Um diesen Umsatzersatz möglichst unkompliziert, unbürokratisch und rasch zu ermöglichen, wird dieser anhand der Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch berechnet. Als Berechnungsgrundlage hierfür werden die Umsätze des Dezembers 2019 herangezogen. Die Beantragung erfolgt über FinanzOnline. Beantragt werden kann der Dezember-Umsatzersatz ab 16. Dezember.

Rückblick Umsatzersatz

Seit 23. November kann der Umsatzersatz für die nachträglich geschlossenen Betriebe beantragt werden. Gastronomie und Hotellerie konnten schon seit 6. November beantragen.  “… Ab 2021 tritt der Fixkostenzuschuss an diese Stelle“, resümiert Finanzminister Gernot Blümel die Hilfen.

(Quelle: BMF-HP)