May 122020
 

Verlängerung der COVID-19-Kurzarbeit

  • Für die Verlängerung der Kurzarbeit über Ende Mai 2020 hinaus wird über eine neue Sozialpartnervereinbarung verhandelt.
  • Die technische Abwicklung für die Verlängerung wird über das eAMS-Konto erfolgen.
  • Die Frist, wonach die Verlängerung vier Wochen vor Ende der ersten Kurzarbeitsphase bekannt gegeben werden muss, wird derzeit ausgesetzt.

Infos zur COVID-19-Kurzarbeit

 

Quelle: WKW

Stand 12.5. 15:48 Uhr