Mar 302020
 

Urlaub und Zeitausgleich bei Corona-Kurzarbeit

Der Arbeitgeber muss sich bemühen, dass Arbeitnehmer allfällige Urlaubs- und Zeitguthaben vor oder während der Kurzarbeit verbrauchen, indem er allen Arbeitnehmern den Verbrauch anbietet. Der Urlaubsverbrauch ist also keine zwingende Voraussetzung für Kurzarbeit!

Quelle: wko.at

Stand 30.3. 13:09 Uhr