Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Umsatzsteuer: Was ändert sich in der Umsatzsteuer ab 01.01.2011?


Mit 1.1.2011 sind einige Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer zu beachten. Unter anderem gelten neue Grenzen für die Umsatzsteuervoranmeldung.


Neue Grenzen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung


Betrug der Vorjahresumsatz eines regelbesteuerten Unternehmers maximal € 30.000, so kann die Umsatzsteuerzahllast vierteljährlich entrichtet werden, die Übermittlung einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist nicht erforderlich. Liegt der Vorjahresumsatz zwischen € 30.000 und € 100.000, kann die (verpflichtende) UVA vierteljährlich übermittelt werden (grundsätzlich über FinanzOnline). Weiters besteht die Pflicht zur Abgabe einer USt-Jahreserklärung. Ab € 100.000 ist die UVA monatlich zu übermitteln.


































Vorjahresumsatz



Zeitraum für UVA



Verpflichtung Einreichung UVA



Verpflichtung USt-Jahreserklärung



Kleinunternehmer
(bis max. € 30.000)



keine UVA
notwendig



Nein



Nein



Regelbesteuerung
(bis max. € 30.000)



vierteljährlich
(bei Zahllast)



Nein



Ja



Zwischen € 30.000
und € 100.000



vierteljährlich



Ja



Ja



Über € 100.000



monatlich



Ja



Ja




Ort der Lieferung von künstlerischen, wissenschaftlichen, unterrichtenden, sportlichen, unterhaltenden oder ähnlichen Leistungen


Ab 1.1.2011 sind die oben angeführten Leistungen nur mehr bei Erbringung an Nichtunternehmer an jenem Ort umsatzsteuerpflichtig, wo der ausführende Unternehmer ausschließlich oder zum wesentlichen Teil tätig wird. Ist der Leistungsempfänger hingegen ein Unternehmer, ist die Leistung an dem Ort steuerpflichtig, von dem aus der empfangende Unternehmer sein Unternehmen betreibt.

Beispiel:
Unternehmer S aus der Slowakei stellt bei einer Messe in Österreich aus. Der österreichische Veranstalter verrechnet S eine Standgebühr.
Lösung:
Da der Leistungsempfänger S nicht in Österreich ansässig ist, ist die Leistung nicht in Österreich steuerbar.

Nur die Eintrittsberechtigung zu solchen Veranstaltungen (also etwa Eintrittskarten zu Museen, Messen, Konzerten) sind weiterhin sowohl bei Lieferung an Unternehmer als auch an Nichtunternehmer am Veranstaltungsort steuerbar.

Übergang der Umsatzsteuerschuld bei Reinigung von Bauwerken

Gemäß dem Budgetbegleitgesetz zählt die Reinigung von Bauwerken ab 1.1.2011 zu den Bauleistungen, für die der Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger vorgesehen ist.

Absenkung der Lieferschwelle beim Versandhandel auf 35.000 €

Für Umsätze ab 1.1.2011 wird die Lieferschwelle im Versandhandel von € 100.000 auf € 35.000 abgesenkt. Diese Änderung erfolgt aus Wettbewerbsgründen, um Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten heimischer Unternehmer zu verhindern.