Nov 052009
 

Die Steuerreform brachte im Einkommenssteuerrecht attraktive Neuerungen für freiberuflich tätige Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die Sie in die Planung für 2010 vorausschauend mit einbeziehen sollten.

Auslaufmodell: Halbsatzbegünstigung für nicht entnommene Gewinne

Nicht entnommene Gewinne können 2009 letztmalig begünstigt besteuert werden. Allerdings können überhöhte Entnahmen in den Folgejahren eine Nachversteuerung auslösen. Um dies zu vermeiden, können Sie 2009 auf die begünstigte Besteuerung verzichten und die bisher begünstigt besteuerten Gewinne pauschal mit 10% nach versteuern.

Neu ab 2009: Vorzeitige Abschreibung

Bei Anschaffung- oder Herstellung körperlicher Anlagegüter (ausgenommen u.a.: Gebäude, Gebrauchtwaren, PKW) im Jahr 2009 oder 2010 kann eine vorzeitige Abschreibung von 30% geltend gemacht werden. In Höhe des durch die vorzeitige Abschreibung erzielten Vorteils geht jedoch die Möglichkeit der stillen Reservenübertragung im Verkaufsfall verloren.

Neu ab 2010: Gewinnfreibetrag

Ab 2010 können natürliche Personen 13% ihres Gewinnes, max. € 100.000 steuerfrei belassen. Während der Grundfreibetrag (13% von max. € 30.000; somit max. € 3.900) von jedem Unternehmer geltend gemacht werden kann, steht der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag den Pauschalierern nicht zu.
Ferner müssen in Höhe des investitionsbedingten Freibetrages begünstigungsfähige Wirtschaftsgüter (Nutzungsdauer mind. 4 Jahre) oder Wertpapiere angeschafft oder hergestellt werden.

Tipp: Erwarten Sie für 2010 einen Gewinn, sollten Sie anstehende Investitionen auf 2010 verschieben. Pauschalierer mit größeren Investitionsvorhaben sollten einen Umstieg zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung in Erwägung ziehen. Dabei ist aber die 5-jährige Sperrfrist für die Rückkehr zur Basispauschalierung zu beachten.