Nov 182015
 

Die Registrierkassenpflicht betrifft vollpauschalierte Landwirte nur dann, wenn sie einen Nebenbetrieb führen. Viele Detailfragen sind jedoch noch offen.

Vollpauschalierte Landwirte ohne Nebenbetriebe betrifft die ab 1.1.2016 geltende Registrierkassenpflicht nicht, da sie zwar eine Belegerteilungspflicht, aber keine Aufzeichnungspflicht haben. Führen vollpauschalierte Landwirte aber einen Nebenbetrieb (Verkauf von be- und verarbeiteten Produkten), ist davon auszugehen, dass sie eine Registrierkasse für Zwecke der Be- und Verarbeitung anschaffen müssen.

Teilpauschalierte Betriebe

Anders verhält es sich bei teilpauschalierten Betrieben. Diese müssen – wie auch Betriebe aller übrigen Branchen – ab einem Jahresumsatz von € 15.000 eine Registrierkasse anschaffen, sofern die Barumsätze € 7.500 im Jahr überschreiten. Sollte ein teilpauschalierter Landwirt auf einem Bauernmarkt seine Produkte verkaufen, so hat er sowohl die Urprodukte (z.B. Erdäpfel, Gemüse) als auch die be- und verarbeiteten Produkte (z.B. Bauernbrot, Wurst) in der Registrierkasse zu erfassen.

Der teilpauschalierte Landwirt muss bis spätestens 1.1.2016 eine Registrierkasse besitzen, wenn schon derzeit sein Umsatz über € 15.000 und die Barumsätze über € 7.500 liegen, um damit seine Bareinnahmen zu erfassen und Belege auszustellen. Ab 1.1.2017 muss die Registrierkasse zusätzlich mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (Zertifikat, digitale Signatur und Lesegerät) versehen sein. Die diesbezüglichen technischen Anforderungen werden erst Mitte 2016 vorliegen, sodass vor dem Kauf jedenfalls überprüft werden sollte, ob die Registrierkasse nachrüstbar ist. Die Zertifikate müssen bei einem Zertifizierungsanbieter (A-Trust, Global Trust) erworben werden, wobei die jährlichen Kosten ca. € 40 betragen werden. Die Inbetriebnahme der Kasse ist mittels FinanzOnline anzumelden.

Was tun bei Kassenausfall?

Falls die Kasse ausfällt, müssen händische Belege ausgestellt werden. Danach muss eine Nacherfassung mittels der Registrierkasse erfolgen. Bei Ausfällen von mehr als 48 Stunden muss eine Meldung an das Finanzamt erfolgen.

Das Finanzministerium schätzt die Kosten für die Anschaffung bzw. Umrüstung einer einfachen Registrierkasse mit entsprechendem Sicherheitssystem auf € 400 bis € 1.000. Die Anschaffung wird mit € 200 gefördert, wobei hier ein Antrag im Rahmen der Steuererklärung zu stellen ist. Auch eine Sofortabschreibung der Anschaffungskosten ist möglich.