Steuerberatungskanzlei WITTMANN
https://www.stb-wittmann.at/neuerungen-beim-fixkostenzuschuss/
Export date: Fri Apr 19 2:01:01 2024 / +0000 GMT

Neuerungen beim Fixkostenzuschuss


Alle wichtigen Neuerungen beim Fixkostenzuschuss

Die Wirtschaftskammer konnte die Rahmenbedingungen für den Fixkostenzuschuss verbessern:

  • Rascher Vorschuss in der 1. Tranche

  • Die Zahlungen aus dem Härtefall-Fonds werden nicht angerechnet.

  • Der Zuschuss wird bereits ab einer Höhe von € 500 statt € 2.000 gewährt.

  • Wer am 31. Dezember 2019 als „Unternehmen in Schwierigkeit“ gegolten hat, kann dennoch maximal € 200.000 nach der De-minimis-Beihilfenregelung beantragen.

  • Beträgt der Zuschuss maximal € 12.000, können Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- und Bilanzbuchhalterkosten bis € 500 geltend gemacht werden.


 

Quelle: WKW

Stand 28.5. 12:05 Uhr