Jan 262013
 

Für Umwandlungen von einer GmbH in ein Einzelunternehmen, bei denen der Umwandlungsbeschluss nach dem 31. Dezember 2012 zur Eintragung ins Firmenbuch angemeldet wird, gelten neue Regelungen.

Die GmbH ist eine sehr beliebte Rechtsform aufgrund der Möglichkeit, Haftungen zu beschränken und steuerlich akzeptierte Rechtsverhältnisse einzugehen oder auch erzielte Gewinne einzubehalten und erst bei Ausschüttung mit 25 % KESt zu belasten. Die Kapitalgesellschaft verliert jedoch ihre steuerliche Attraktivität, wenn etwa aufgrund einer langjährigen Verlustsituation die Bezahlung der Mindestkörperschaftsteuer zu einer unnötigen Liquiditätsbelastung führt.

In diesem Fall könnte angedacht werden, die Kapitalgesellschaft in ein Einzelunternehmen oder eine Personengesellschaft umzuwandeln. Im Rahmen der Umwandlung werden jedoch die bisher einbehaltenen Gewinne einer fiktiven Ausschüttung in Höhe von 25% Kapitalertragsteuer unterworfen. Ziel dieser Ausschüttungsfiktion ist es, noch nicht ausgeschüttete Gewinne auf Ebene der Gesellschafter der Besteuerung im Zuge der Umwandlung mit 25% Kapitalertragsteuer zu unterwerfen.

Bemessungsgrundlage wurde erneut umgestaltet

Die Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Ausschüttungsfiktion wurde erst durch das Budgetbegleitgesetz 2011 novelliert. Durch das Abgabenänderungsgesetz 2012 wird die Bemessungsgrundlage erneut umgestaltet. Künftig gilt als Bemessungsgrundlage das so genannte „Gewinnkapital“. Das Gewinnkapital ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Umwandlungskapital – grundsätzlich das steuerliche Eigenkapital der Kapitalgesellschaft – und den Einlagen bzw. Einzahlungen in die Gesellschaft (abzüglich Rückzahlungen). Verschärfend kommt hinzu, dass das Gewinnkapital um steuerlich negatives Buchvermögen, welches im Rahmen einer Vorumgründung übernommen wurde, erhöht wird. Dies führt zu einer höheren Ausschüttungsfiktion. Diese neue Regelung gilt für Umwandlungen, bei denen der Umwandlungsbeschluss nach dem 31. Dezember 2012 zur Eintragung ins Firmenbuch angemeldet wird.
Umwandlungen sind eine komplexe Sache, sie können sich aber oftmals auszahlen. Gerne beraten wir Sie, welche Unternehmensform derzeit die für Sie optimale ist.