Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Mineralölsteuer: Rückerstattung gestrichen


Möglichkeiten, die Mineralölsteuer ganz oder teilweise rückerstattet zu erhalten, wurden mit dem Sparpaket gestrichen.


Bisher gab es die Möglichkeit, für Busse im Ortslinienverkehr, dieselbetriebene Schienenfahrzeuge sowie für den sogenannten „Agrardiesel“ die Mineralölsteuer ganz oder teilweise rückerstattet zu erhalten. Diese Begünstigungsbestimmung wird mit Wirkung ab 2013 gestrichen.