Mar 272020
 

Liquidität der Tourismuswirtschaft sichern

Haftung zur Besicherung von Überbrückungsfinanzierungen bei Hausbanken

  • Die Beantragung erfolgt durch ein Online-Formular auf der Website der ÖHT (www.oeht.at).
  • Seit 11. März 2020 sind mehr als 4.000 Anträge eingegangen.
  • Mit Stand 26. März 2020 wurden mehr als 150 Haftungserklärungen mit einem Haftungsvolumen von rd. 32,5 Mio. Euro ausgestellt und damit die Zuzählungen der Überbrückungskredite durch die Hausbanken ermöglicht.

Kostenübernahme für die Haftungsübernahmen durch das BMLRT

  • Die Kosten einer Haftungsübernahme bestehen aus der einmaligen Bearbeitungsgebühr (1%) und der laufenden Haftungsprovision (0,8%).
  • Diese Kosten werden zur Gänze vom BMLRT übernommen.

Erhöhung des Haftungsrahmens von 100 Mio. auf bis zu 1 Mrd. Euro

  • Durch die Novellierung des KMU-Förderungsgesetzes mit Wirksamkeit 22. März 2020 wurde ein COVID-19-Haftungsrahmen für Haftungsübernahmen durch die ÖHT geschaffen, der vom Finanzminister im Verordnungsweg flexibel festzulegen ist.
  • Der bisher verfügbare Haftungsrahmen von rd. 100 Mio. Euro wird so auf bis zu 1 Mrd. Euro erhöht.
  • Mit dieser Erhöhung des Haftungsrahmens können viele weitere Betriebe die in der derzeitigen Situation notwendigen Überbrückungsfinanzierungen besichern und damit ihre Liquidität erhalten.

Zinsübernahme für Überbrückungskredite der Hausbanken durch die Bundesländer

  • Die Zinsen für den mit der Haftung verbundenen Bankkredit der Hausbank sind von den Kreditnehmern grundsätzlich selbst zu tragen.
  • Zahlreiche Banken haben aber bereits angekündigt, diese Zwischenfinanzierung möglichst zinsgünstig zur Verfügung zu stellen (Richtwert 1%).
  • Zudem haben sich auf Initiative des BMLRT und der ÖHT einige Bundesländer bereit erklärt, den anfallenden Zinsendienst aus Landesmitteln zu übernehmen.
  • Dadurch kann die finanzielle Belastung für Betriebe so gering wie möglich gehalten werden.

Aussetzung der Tilgung der ÖHT-Kredite für 2020

  • Aufgrund der aktuellen COVID-19-Krise bietet die ÖHT an, alle für das Kalenderjahr 2020 vorgesehenen Kapitaltilgungen der TOP-Tourismuskredite auszusetzen.
  • Diese Soforthilfeaktion der ÖHT für ihre Kunden ergänzt die von der Bundesregierung und den Ländern gesetzten Maßnahmen
  • Die Tilgungsaussetzung kann für alle TOP-Tourismus-Kredite der ÖHT unbürokratisch mittels dem auf www.oeht.at eingerichteten digitalen Formular beantragt werden.

15 Milliarden Euro Krisen-Fonds

  • Damit sollen vor allem jene Unternehmen unterstützt werden, die in einem großen Ausmaß direkt von der Corona-Krise betroffen sind. Das sind vor allem Branchen wie die Gastronomie, Tourismus und Handel.
  • Dabei geht es unter anderem um Zuschusskreditverträge, es können Kredite von bis zu 120 Mio. oder max. einem Quartalsumsatz beantragt werden. Betroffene Unternehmen bekommen bis zu 3/4 ihrer Betriebskosten vom Staat ersetzt und darüber hinaus ausreichend Liquidität durch Kredite.
  • Die detaillierten Richtlinien für diesen Fonds werden derzeit vom Finanzministerium ausgearbeitet.

Maßnahmen für Härtefälle (Härtefall-Fonds)

  • Förderungsprogramm zur Schaffung eines Sicherheitsnetzes für Härtefälle bei Ein-Personen-Unternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe, insbesondere auch kleine Familienbetriebe (z.B. Fremdenführer, Imbissstände)
  • Die Wirtschaftskammer Österreich wickelt das Förderungsprogramm des Bundes zum Härtefallfonds ab.
  • Dafür werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfond bis zu 1 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt.
  • Die Auszahlungen erfolgen bereits nächste Woche mit bis zu 1.000 Euro in der ersten Phase und maximal 6.000 Euro in der zweiten Phase.

Kurzarbeitsmodell im Tourismus

  • Mit dem neuen Kurzarbeitsmodell mit einer Dotierung von 400 Mio. Euro sollen möglichst viele Arbeitnehmer (nun auch Lehrlinge!) in der Beschäftigung gehalten werden.
  • Dieses können nun auch Tourismusverbände mit entsprechender wirtschaftlicher Tätigkeit in Anspruch nehmen.
  • Die Sozialversicherungsbeiträge des Dienstgebers werden ab dem ersten Monat vom AMS übernommen.
  • Gekürzte Normalarbeitszeit muss nur im Durchschnitt des Durchrechnungszeitraumes zwischen 10 und 90 Prozent liegen – längere Zeiträume mit einer Wochenarbeitszeit von 0 Stunden können vereinbart werden. Beispiel: Kurzarbeitsdauer 6 Wochen; 5 Wochen 0% Arbeitszeit, 1 Woche 60%.
  • Nettoersatzraten zwischen 80-90 Prozent des bisherigen Nettoentgelts. Sozialpartnervereinbarung wird innerhalb von 48 Stunden ermöglicht.
  • Förderdauer beträgt drei Monate, bei Bedarf Verlängerung um weitere drei Monate möglich.
  • Bei besonderen Verhältnissen ist Entfall der Behaltefrist zu verhandeln.
  • Nähere Informationen über die Voraussetzungen und notwendigen Schritte, inklusive Formular finden Sie beim Arbeitsmarktservice AMS.

Steuererleichterung, Stundungen, Sozialversicherung

  • Es besteht die Möglichkeit einer Stundung bzw. einer Ratenzahlung der Steuern (ESt, KÖSt).
  • Neben der Herabsetzung der Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen bestehen weitere Erleichterungen durch das Aussetzen von Gebühren und Verlängerung von Fristen.
  • Informationen und Antragsformular zur den Steuerstundungen und -Erleichterungen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Finanzen.
  • SVS-Versicherte können Stundungen für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020 bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen beantragen.
  • Es besteht auch die Möglichkeit der Aussetzung des AKM-Lizenzvertrages.
  • GIS akzeptiert bei Schließungen von Unternehmen aufgrund der Corona-Krise eine Abmeldung.

Unterkunft-Plattform für Schlüsselarbeitskräfte

  • Die Plattform https://openhotels.at/ für das Matching von Unternehmen, die Unterkünfte in den Bundesländern für Schlüsselarbeitskräfte suchen, ist online.
  • Beherbergungsbetriebe können sich dort rasch und unkompliziert registrieren.
  • Alle Unternehmen können die offenen Unterkünfte nach Bundesland und Bezirk filtern.
  • Informationen dazu unter https://wko.at/offene-hotels.

Quelle: Veröffentlicht am 27.03.2020, Tourismus und Regionalpolitik (Sektion V)

Stand 27.3.