Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/lohnnebenkosten-bei-geschaftsfuhrern-ab-60/ Export date: Thu Mar 28 10:32:46 2024 / +0000 GMT |
Lohnnebenkosten bei Geschäftsführern ab 60Arbeitslöhne, die ab dem Folgemonat bezahlt werden, in dem ein Arbeitnehmer das 60. Lebensjahr vollendet hat, sind nicht in die DB- und DZ Beitragsgrundlage einzubeziehen. Lohnabgaben wie der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB) und der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (DZ) stellen oft nicht zu verachtende Aufwendungen für Unternehmen dar. Einsparungspotenzial gibt es dabei aber bei Dienstnehmern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Arbeitslöhne von Personen, die ab dem Kalendermonat gewährt werden, der jenem Monat folgt, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendet haben, sind nämlich nicht mehr in die DB- und DZ Beitragsgrundlage mit einzubeziehen. |