Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/hartefall-fonds-weitere-verbesserungen/ Export date: Tue Jul 16 10:53:23 2024 / +0000 GMT |
Härtefall-Fonds: Weitere VerbesserungenWeitere Verbesserungen beim Härtefall-Fonds Erweiterung des Betrachtungszeitraumes
Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)
Berücksichtigung Familienhärteausgleich
Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr
Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in die Online-Beantragung des Härtefall-Fonds eingearbeitet – Anträge können weiterhin über das Online-Formular unter wko.at/haertefall-fonds gestellt werden. Weitere Hilfsinstrumente der Bundesregierung Wichtig ist, dass diese Soforthilfe für die persönliche Lebenshaltung der Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Härtefall-Fonds nicht mit dem Corona-Hilfsfonds der Bunderegierung verwechselt wird, aus dem die Unternehmen sowohl Liquiditätshilfen in Form von Garantien für Überbrückungskredite erhalten als auch Fixkostenzuschüsse bei Umsatzeinbrüchen von mehr als 40% sowie Teilersatz für saisonale bzw. verderbliche Waren bekommen werden. Die Garantieprodukte aus diesem Hilfsfonds können bereits über die Hausbank beantragt werden. Die Details zum Zuschuss-Produkt erarbeitet die Bundesregierung derzeit. Nähere Informationen sind auf wko.at/corona abrufbar. Quelle: WKO Stand 26.4. 12:48 Uhr |