Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Export date: Tue Jul 16 10:53:23 2024 / +0000 GMT

Härtefall-Fonds: Weitere Verbesserungen


Weitere Verbesserungen beim Härtefall-Fonds

 

Erweiterung des Betrachtungszeitraumes

  • Damit Unternehmer/innen, die jetzt noch Zahlungseingänge haben und einen Umsatzeinbruch erst später darstellen können, erfasst werden, wird der dreimonatige Betrachtungszeitraum um drei Monate verlängert (bis 15.09.2020).

  • Innerhalb der insgesamt sechs Monate können drei beliebige Monate für die Beantragung gewählt werden – die drei Monate müssen nicht zwingend aufeinander folgen.


Einführung einer Mindestförderhöhe (gilt auch für Jungunternehmen ab 2018)

  • In Phase 2 wird eine Mindestförderhöhe von 500 Euro pro Monat eingeführt.

  • Davon profitieren alle Unternehmen, die aufgrund von Investitionen oder Anlaufverlusten bei Gründung keinen Gewinn erwirtschaften konnten.

  • Es muss weder im letzten noch in den letzten drei Steuerbescheiden bzw. in den letzten fünf Jahren ein positives Ergebnis vorliegen.

  • Jungunternehmer/innen, die nach dem 01.01.2018 (bisher 01.01.2020) gegründet haben, können auch ohne Steuerbescheid 500 Euro beantragen.

  • Alle Unternehmer/innen haben über die automatisierte Berechnung weiterhin die Möglichkeit bis zu 2.000 Euro pro Monat Förderung zu erhalten


Berücksichtigung Familienhärteausgleich

  • Der Corona-Familienhärteausgleich wird vom Doppelförderungsverbot ausgenommen.

  • Eine Förderung aus dem Corona-Familienhärteausgleich ist damit kein Ausschlussgrund mehr für die Beantragung einer Unterstützung aus dem Härtefall-Fonds.


Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr

  • COVID-19 bezogene Versicherungsleistungen sind kein Ausschlusskriterium mehr, sondern können als Nebeneinkünfte angegeben werden.


Die Richtlinienänderung wird nun so rasch wie möglich in die Online-Beantragung des Härtefall-Fonds eingearbeitet – Anträge können weiterhin über das Online-Formular unter wko.at/haertefall-fonds gestellt werden.

 

Weitere Hilfsinstrumente der Bundesregierung

Wichtig ist, dass diese Soforthilfe für die persönliche Lebenshaltung der Unternehmerinnen und Unternehmer aus dem Härtefall-Fonds nicht mit dem Corona-Hilfsfonds der Bunderegierung verwechselt wird, aus dem die Unternehmen sowohl Liquiditätshilfen in Form von Garantien für Überbrückungskredite erhalten als auch Fixkostenzuschüsse bei Umsatzeinbrüchen von mehr als 40% sowie Teilersatz für saisonale bzw. verderbliche Waren bekommen werden.

Die Garantieprodukte aus diesem Hilfsfonds können bereits über die Hausbank beantragt werden. Die Details zum Zuschuss-Produkt erarbeitet die Bundesregierung derzeit.
Nähere Informationen sind auf wko.at/corona abrufbar.

 

Quelle: WKO

Stand 26.4. 12:48 Uhr