Nov 052009
 

Vor Auslauf der Aufschuboption kann die mit der Umstellung auf die Bilanzierung verbundene Steuerhängigkeit von Grund und Boden bei rechtzeitigem Handeln noch vermieden werden.

Nicht protokollierte gewerbliche Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind seit Inkrafttreten des Unternehmensgesetzbuches (UGB) zum 1.1.2007 verpflichtet, eine Bilanz aufzustellen, sofern sich die Umsätze in zwei aufeinander folgenden Jahren auf über € 400.000 belaufen. Als Übergangslösung wurde die so genannte „Aufschuboption“ vorgesehen, die es ermöglicht, bei bereits vorliegenden Voraussetzungen eine Umstellung auf die Bilanzierung bis Ende 2009 hinauszuschieben. Diese Aufschuboption läuft nun aus; die mit der Umstellung auf die Bilanzierung verbundene Steuerhängigkeit von Grund und Boden kann bei rechtzeitigem Handeln jedoch vermieden werden.

Tipp: Die Möglichkeiten der Vermeidung der Steuerhängigkeit von Grund und Boden müssen zeitgerecht geplant und umgesetzt werden. Welche Vorgehensweise für Sie am besten geeignet ist, erörtern wir gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.