Aus steuerlicher Sicht sind Bücher und Aufzeichnungen sowie die dazugehörigen Belege sieben Jahre lang aufzubewahren. Bevor Sie aber ab dem weiter lesen >>>
Nov 252014
Aus steuerlicher Sicht sind Bücher und Aufzeichnungen sowie die dazugehörigen Belege sieben Jahre lang aufzubewahren. Bevor Sie aber ab dem weiter lesen >>>
Betriebe haben ihre Bareinnahmen durch entsprechende Kassensysteme aufzuzeichnen. Eine Ermittlung von Tageslosungen durch Kassasturz ist grundsätzlich nicht zulässig. Im Rahmen weiter lesen >>>
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Nur bei Einhaltung der entsprechenden Vorschriften gilt die gesetzliche Vermutung, dass Bücher und Aufzeichnungen auch inhaltlich richtig sind. Verstößt der weiter lesen >>>
Seit 2013 müssen Rechnungen über Reverse-Charge-Leistungen ins Ausland nach den Vorschriften des österreichischen Umsatzsteuergesetzes erstellt werden. Die Rechnung des inländischen weiter lesen >>>