Steuerberatungskanzlei WITTMANN
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Budgetbegleitgesetz – sozialversicherungsrechtliche Änderungen


Neben den steuerlichen Änderungen sind auch im Bereich der Pensions- und Sozialversicherung wesentliche Verschärfungen durch das ab 1.1.2011 in Kraft tretende Budgetbegleitgesetz vorgesehen.


Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension: Der Zugang zur Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension wird durch die Rehabilitation reduziert werden. Die berufliche Rehabilitation soll bei geminderter Arbeitsfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit verpflichtend sein – der Anspruch auf eine Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension wird nur dann gegeben sein, wenn sich die Maßnahmen der Rehabilitation nicht als zweckmäßig erweisen.


Hacklerregelung: Das Budgetbegleitgesetz sieht ein sukzessives Auslaufen der Hacklerregelung vor. Das Anfallsalter wird für Männer von 60 Jahre auf 62 Jahre (ab dem Jahrgang 1954) und für Frauen von 55 auf 62 Jahre (ab dem Jahrgang 1959) erhöht werden. Darüber hinaus werden nachgekaufte Schul- und Studienzeiten sowie Krankengeldzeiten nicht mehr anrechenbar sein.


Aliquotierung von Sonderzahlungen: Wenn der Pensionsantritt vor dem Monat der Sonderzahlung noch keine 6 Monate gedauert hat, kommt es nur zu einer aliquoten Sonderzahlung.


Verschiebung der Valorisierung: Die Pensionsanpassung wird im 1. Jahr ausgesetzt. Die erstmalige Pensionserhöhung erfolgt frühestens nach einem Jahr.


Nachkauf von Versicherungszeiten

Die Kosten für den Nachkauf von Versicherungszeiten (Schul- und Studienmonate) werden ab 2011 erheblich verteuert. Bisher kostete der Nachkauf eines Schulmonats € 312,36 (Wert 2010), sowie der Nachkauf eines Studienmonats € 624,72. Ab 2011 wird der Nachkauf sowohl für Schul- als auch Studienmonate einheitlich € 937,08 kosten. Für Versicherte, die vor dem 1. Jänner 1955 geboren sind, kommt es zu einer weiteren Verteuerung durch den Ansatz von Alterszuschlägen – der Nachkauf von Versicherungszeiten wird daher ab dem Jahr 2011 nicht mehr zu empfehlen sein.
Eine Beurteilung, ob der Nachkauf eventuell doch noch sinnvoll ist, kann durch eine Anfrage bei der Pensionsversicherungsanstalt abgeklärt werden.