Jan 202021
 

Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns hat die Regierung den Ausfallbonus als weitere Liquiditätshilfe für Unternehmen vorgesehen.
Jedes Unternehmen, das mehr als 40 % Umsatzausfall im Vergleich mit dem jeweiligen Monatsumsatz aus 2019 hat, kann über FinanzOnline eine Liquiditätshilfe bis zu 60.000 Euro pro Monat beantragen. Die Ersatzrate beträgt 30 % des Umsatzausfalls und besteht zur Hälfte aus dem Ausfallsbonus und zur Hälfte aus einem Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Da der Ausfallsbonus an den Fixkostenzuschuss 800.000 gebunden ist, herrscht die grundsätzliche Verpflichtung, bis Jahresende einen solchen Antrag zu stellen.
Die Antragstellung erfolgt jeweils ab dem 16. des kommenden Monats (z.B.: 16.2. für Jänner), erstmals beantragbar soll der Bonus mit 16. Februar 2021 sein (Ausfallbonus für Jänner). Der Antrag kann durch den Unternehmer selbst monatlich gestellt werden.
Die Überprüfung des Umsatzeinbruches erfolgt im Nachhinein durch einen Steuerberater bei Abgabe des FKZ 800.000–Antrages.