Steuerberatungskanzlei WITTMANN https://www.stb-wittmann.at/auftraggeberhaftung-bei-bauleistungen/ Export date: Tue Jul 16 8:28:14 2024 / +0000 GMT |
Auftraggeberhaftung bei BauleistungenWird die Erbringung von Bauleistungen von einem Bauunternehmer an ein anderes Unternehmen ganz oder teilweise weitergegeben, so haftet der Generalunternehmer für Sozialversicherungsbeiträge und Lohnabgaben, die der Subunternehmer abzuführen hat. Das Höchstausmaß der Haftung für lohnabhängige Abgaben sowie für Sozialversicherungsbeiträge beträgt dabei maximal 25% des geleisteten Werklohnes Die Haftung teilt sich auf zwischen Sozialversicherung 20% und Finanzamt 5%, wobei eine Inanspruchnahme des Generalunternehmers nur dann erfolgen kann, wenn gegen den Subunternehmer erfolglos Exekution geführt wurde oder bei diesem ein Insolvenztatbestand vorliegt. Entfall der Haftung Die Haftung für Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge des Generalunternehmers im eingangs beschriebenen Ausmaß entfällt allerdings, wenn
Ob ein Unternehmen in der HFU-Liste geführt wird oder nicht, kann vom Auftrag gebenden Unternehmen in der Regel anhand der Dienstgeberkontonummer des Subunternehmers kostenlos online abgefragt werden. Aufnahme in die HFU-Liste Die Aufnahme eines Bauunternehmens in die elektronisch geführte HFU-Liste hat auf Antrag zu erfolgen, wenn
Zu beachten ist, dass auch Unternehmen ohne Beschäftigte (z.B. „Ein-Personen-Unternehmen“) bei Erfüllung bestimmter Kriterien in die HFU-Liste aufgenommen werden können. Um eine etwaige Haftung für Lohnabgaben bzw. Sozialversicherungsbeiträge zu vermeiden, empfiehlt es sich für Bauunternehmer bei der Weitergabe von Bauleistungen den Vertragspartner bereits im Vorfeld sorgfältig zu prüfen und einen Abgleich mit der HFU-Liste durchzuführen. |