Sep 302010
 

Ein Thema, das sich im Rahmen jeder GPLA-Prüfung (Prüfung der Lohnsteuer, Lohnabgaben, Sozialversicherung und Kommunalsteuer) durch das Finanzamt stellt, ist der begünstigte Bezug von Medikamenten durch das Personal.

Wenn einem Dienstnehmer aufgrund seines Apotheken-Dienstverhältnisses beim Einkauf von Apothekenprodukten Rabatte gewährt werden, die andere Endverbraucher nicht erhalten, liegt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor (Sachbezug). Dieser Sachbezug ist sowohl der Lohnsteuer (inkl. Lohnabgaben) als auch der Sozialversicherung zu unterziehen. Laut den Lohnsteuerrichtlinien darf ein Rabatt nur in jener Höhe gewährt werden, die auch “dritten” Dauerkunden gewährt wird. Ein Vergleich mit Großkunden, die vielleicht noch höhere Rabatte erhalten, ist dabei nicht zulässig.
Die Finanz akzeptiert derzeit bei durchwegs allen Prüfungen Rabatte an Mitarbeiter in der Höhe von maximal 10% des Apothekenverkaufspreises.

Tipp: Überprüfen Sie sowohl die Menge des begünstigten Einkaufes (Bedarf für die Familie) als auch die Rabatt-Höhe für die Mitarbeiter und vereinbaren Sie Grenzen für den jährlichen Einkauf, um Steuernachzahlungen zu vermeiden. Wir unterstützen Sie gerne in der Beratung und bei Vereinbarungen mit ihren Mitarbeitern.