Dec 052010
 

Neben der klassischen Betriebsprüfung spielt die Umsatzsteuer-Sonderprüfung eine immer wichtigere Rolle. Sie soll vor allem den Anspruch der Finanz nach einer verbesserten Effizienz und der Konzentration auf Risikobereiche erfüllen.

Der Ablauf einer Umsatzsteuersonderprüfung sowie die Rechte und Pflichten des Abgabepflichtigen sind die gleichen wie bei einer “normalen” Betriebsprüfung. Die Konzentration des Finanzamtes liegt allerdings auf der Überprüfung umsatzsteuerlicher Aspekte.

Wann wird eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt?

Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung wird häufig aus folgenden Gründen eingeleitet:

Hohe Vorsteuerbeträge aufgrund von umfangreichen Umbauarbeiten in der Apotheke oder von Investitionen in das Anlagevermögen (z.B. neue Einrichtung oder EDV-Anlage)

Hohe Vorsteuerbeträge aufgrund einmaliger Ereignisse wie dem Kauf oder der Neugründung einer Apotheke.

Hohe Vorsteuerbeträge aufgrund eines erhöhten Wareneinkaufes im Verhältnis zu den im Voranmeldungszeitraum erzielten Umsatzerlösen (z.B. Winterbevorratung)

Prüfungsschwerpunkte:

korrekte Erfassung der Umsatzerlöse mit den entsprechenden Umsatzsteuersätzen

korrekte Zuordnung der Umsatzerlöse zum richtigen Voranmeldungszeitraum

lückenlose Erfassung der Ausgangsrechnungen (fortlaufende Nummerierung)

Überprüfung des Ausfuhrnachweises bei Lieferungen ins Ausland bzw. beim Touristenexport. Als Nachweis für die Ausfuhr ins Ausland gelten etwa Postaufgabescheine, Frachtbriefe oder zollamtliche Ausgangsbestätigungen (sämtliche Dokumente sind wie alle Geschäftspapiere 7 Jahre aufzubewahren).

Überprüfung der Zusammenfassen Meldungen (ZM) – gerade bei Ausfuhren ins EU-Ausland werden verstärkt Kontrollen durchgeführt, ob auch sämtliche Ausfuhren ins EU-Ausland in der ZM enthalten sind. Bei verspäteter Abgabe der Zusammenfassenden Meldung kann ein Verspätungszuschlag von 1 % der Bemessungsgrundlage für den Voranmeldezeitraum festgesetzt werden. Die Verpflichtung zur Abgabe der ZM tritt bereits mit Ende des Folgemonats ein (und nicht wie bei der Umsatzsteuervoranmeldung mit 15. des zweitfolgenden Monats).

Ein weiterer Schwerpunkt ist die formale Kontrolle der Rechnungen (Vorhandensein der Rechnungsmerkmale), insbesondere:

ist Adressat auf der Rechnung die Apotheke (korrekter Name und Anschrift der Apotheke)

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lieferanten

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Empfängers (Apotheke) bei Rechnungen die den Gesamtbetrag von € 10.000 übersteigen

Ausweis des Steuersatzes und des Steuerbetrages (kann nur bei Kleinbetragsrechnungen bis € 150 entfallen)

Worauf Sie besonders achten sollten

Neben der Einhaltung und Beachtung der Formvorschriften auf der Rechnung wird durch die verbesserte Zusammenarbeit der europäischen Finanzbehörden die Beachtung der notwendigen Meldeverpflichtungen immer wichtiger.