Jan 102010
 

Das EMCS (Excise Movement and Control System) führt die elektronische Datenverarbeitung für die Deklaration, Überwachung und Entlastung der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (Alkohol, Tabak und Mineralöle) unter Steueraussetzung innerhalb der EU ein.

Verbrauchsteuern sollen grundsätzlich nur beim Endverbraucher anfallen. Bei der Beförderung zwischen autorisierten Wirtschaftsbeteiligten wird die Verbrauchsteuer daher ausgesetzt. Das bisherige papierbasierte Verfahren war insbesondere bei der Beförderung zwischen Mitgliedstaaten mit vielen Problemen verbunden und soll im Laufe des Jahres 2010 zur Gänze auf EMCS umgestellt werden.

Wie funktioniert EMCS?

Im Fall der Beförderung zwischen zwei autorisierten Wirtschaftstreibenden wird das sogenannte e-BVD, ein elektronisches Formular über die Steueraussetzung bei Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, vom Versender vorbereitet und seiner nationalen Verwaltung vorgelegt. Anschließend erklärt die Steuerverwaltung das e-BVD nach Vergleich mit Referenzdaten des Versenders für gültig und stellt dem Versender für die Ware einen so genannten ARC-Code aus. Dieser Code ist der Person, die die unter Steueraussetzung befindliche Ware befördert, mitzugeben. Der Empfänger der Ware muss über das EDV-System unverzüglich eine Eingangsmeldung bei seiner Steuerverwaltung abgeben.

Beispiel: Versendet ein italienischer Großexporteur an einen österreichischen Großimporteur und verfügen beide über ein Alkoholsteuerlager, so kann die Beförderung unter Aussetzung der Alkoholsteuer erfolgen. Dafür hat der Italiener ein e-BVD elektronisch an die italienische Steuerverwaltung zu übermitteln, die ihm einen ARC-Code zur Verfügung stellt. Diesen Code hat der Italiener dem Transporteur mitzugeben. Der Österreicher hat nach Erhalt der Lieferung eine Empfangsmeldung an die österreichische Steuerverwaltung abzugeben.

Umsetzung in Österreich

Ab 1.2. 2010 soll die Versendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren innerhalb Österreichs unter Steueraussetzung nur mehr mittels EMCS möglich sein. Ab 1. 4. gilt diese Verpflichtung ebenfalls für die Versendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen Mitgliedstaaten. In Einzelfällen kann eine Übergangsfrist zur verpflichtenden Anwendung des EMCS-Systems bis längstens 30.6. 2010 gewährt werden.

Tipp: Bei innerösterreichischen Beförderungen ist bereits seit 1.11. 2009 möglich, EMCS auf freiwilliger Basis zu nutzen. Machen Sie sich so früh wie möglich mit dem neuen System vertraut, damit es nicht zu Problemen kommt, wenn das neue System verpflichtend einzusetzen ist.