Jun 042009
 

Die neue Dienstleistungsrichtlinie der EU setzt fest, dass beim PKW-Leasing aus dem Ausland dem österreichischen Unternehmer kein Vorsteuerabzug zusteht.

Im Gegensatz zu anderen EU-Mitgliedstaaten ist in Österreich der Abzug von Vorsteuern in Zusammenhang mit der Anschaffung und dem Betrieb von einem PKW auch im Unternehmensbereich ausgeschlossen. Österreichische Unternehmer haben daher stets versucht, diese europäische Steuerlücke auszunutzen, um einen Vorsteuerabzug für ihren PKW zu erlangen. Dabei wurde häufig die Variante gewählt, in Deutschland einen PKW zu leasen, da in Deutschland das Leasen von PKW nicht vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist. Der österreichische Unternehmer konnte sich dabei im Rückerstattungsverfahren die Vorsteuer zurückholen.

„Leasingtourismus“ bei PKW

Least ein österreichischer Unternehmer in Deutschland einen PKW, ist derzeit deutsches Umsatzsteuerrecht anzuwenden, das keine Beschränkung des Vorsteuerabzuges bei PKW kennt. Um einen „Leasingtourismus“ bei PKW zu vermeiden, sieht das österreichische Umsatzsteuerrecht aber vor, dass für diese Leasingausgaben österreichische Umsatzsteuer anfällt. Das bedeutet, dass ein österreichischer Unternehmer, der seinen PKW in Deutschland least, zwar in Deutschland im Rückerstattungsverfahren die (deutsche) Vorsteuer zurückerhält, aber gleichzeitig in Österreich den zugrunde liegenden Nettobetrag als Eigenverbrauch der 20%igen österreichischen Umsatzsteuer unterwerfen muss. In Summe heißt das für den österreichischen Unternehmer: „Außer Spesen nichts gewesen!“

Dienstleistungsrichtlinie

Die neue Dienstleistungsrichtlinie der EU auf dem Gebiet der Umsatzsteuer, die in Österreich ab 1.1. 2010 umgesetzt wird, sieht vor, dass sonstige Leistungen – im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage – am Empfängerort zu besteuern sind. Wenn also ein österreichischer Unternehmer in Deutschland einen PKW least, liegt demnach der Leistungsort ab 2010 in Österreich und es ist österreichisches Umsatzsteuerrecht anzuwenden. Beim Auslandsleasing ist daher nicht mehr deutsches, sondern österreichisches Umsatzsteuerrecht anzuwenden. Damit ist nun die Regelung, wonach beim PKW Leasing dem österreichischen Unternehmer kein Vorsteuerabzug zusteht, so gut wie einzementiert.